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Heizungsgesetz 2026: Aus dem GEG wird das Gebäudemodernisierungsgesetz

Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 die Reform beschlossen. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das „Heizungsgesetz“ ab – die 65-%-Pflicht für erneuerbare Energien entfällt. Was das praktisch bedeutet.

Kurz gesagt

Das „Heizungsgesetz“ wird reformiert: Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 die Novelle beschlossen, der Bundesrat hat zugestimmt. Aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die zentrale Änderung: Die Pflicht, neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt. In Kraft tritt das Gesetz voraussichtlich Ende Juli/Anfang August 2026.

Stand: 23. Juli 2026. Grundlage: Beschluss des Deutschen Bundestags vom 10.07.2026 und Zustimmung des Bundesrats zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Förderbedingungen und Gesetzeslage ändern sich laufend – verbindliche Auskunft geben KfW, BAFA und progres.nrw bzw. wir im Beratungsgespräch.

Was ändert sich konkret?

  • Die 65-%-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch (§§ 71/72 GEG) wird gestrichen.
  • Eigentümerinnen und Eigentümer entscheiden wieder technologieoffen: Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid, Biomasse – auch neue Gas- und Ölheizungen bleiben grundsätzlich erlaubt.
  • Das Gesetz heißt künftig Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) statt „Heizungsgesetz“.

Heißt das: einfach weiter mit Gas und Öl?

Rechtlich ist eine neue fossile Heizung wieder möglich – wirtschaftlich ist sie es meist nicht. Der CO₂-Preis steigt weiter, Gaspreise ziehen an, und die Wärmepumpe bleibt hoch gefördert. Eine aktuelle Wirtschaftlichkeitsanalyse zeigt: Über die Nutzungsdauer ist die Erdwärmepumpe die günstigste Heizoption – im Vergleich zur Gasheizung im Mehrfamilienhaus sogar nahezu halb so teuer.

Was bedeutet das für Erdwärme?

Für Erdwärme ändert sich fachlich wenig – im Gegenteil: Wer freiwillig auf eine effiziente, wartungsarme Lösung setzt, fährt langfristig am günstigsten. Die Förderung bleibt attraktiv (siehe unser Beitrag zur Wärmepumpen-Förderung ab Juli 2026). Wir beraten Sie technologieoffen und ehrlich – und sagen Ihnen, ob sich eine Erdwärmebohrung an Ihrem Standort lohnt.

Fazit

Die Pflicht fällt, die Wirtschaftlichkeit bleibt. Für langfristig denkende Bauherren und Eigentümer ist die Erdwärmepumpe weiterhin die comfort- und kostenstärkste Wahl – ohne gesetzlichen Druck, aber mit klarem finanziellen Vorteil.

Förderung sichern – wir übernehmen die Anträge

Wir prüfen Ihren Anspruch (BEG, progres.nrw, KfW) und kümmern uns um die komplette Antragstellung – von der Bohrung bis zur fertigen Anlage.