Ratgeber

Genehmigung einer Erdwärmebohrung: das müssen Sie wissen

Bevor gebohrt wird, sind behördliche Genehmigungen einzuholen. Hier erfahren Sie, welche das sind, wer zuständig ist und wie der Ablauf aussieht.

Bohranlage der Frolov GmbH auf dem Bohrplatz

Ist eine Erdwärmebohrung genehmigungspflichtig?

Ja – jede Erdwärmebohrung ist anzeige- bzw. genehmigungspflichtig. Da bei der Bohrung in den Untergrund und meist in grundwasserführende Schichten eingegriffen wird, greifen das Wasserrecht und das Bergrecht. Ohne die erforderlichen Genehmigungen darf nicht gebohrt werden.

Welche Genehmigungen werden benötigt?

In der Regel sind zwei behördliche Schritte erforderlich:

  • Wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde – sie prüft den Schutz des Grundwassers.
  • Bohranzeige beim Bergamt nach Lagerstättengesetz – die Bohrung wird angezeigt und dokumentiert.

Je nach Standort können weitere Punkte hinzukommen, etwa Auflagen in Wasser- oder Naturschutzgebieten sowie die Klärung der Grundstücks- und Wasserrechte.

Wer ist in NRW zuständig?

Die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt die untere Wasserbehörde des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Stadt. Die Bohranzeige läuft über das zuständige Bergamt – in Nordrhein-Westfalen die Abteilung Bergbau und Energie der Bezirksregierung Arnsberg.

Was gilt in Wasserschutzgebieten?

In ausgewiesenen Wasserschutzgebieten gelten strengere Anforderungen; in den engsten Schutzzonen sind Erdwärmebohrungen häufig nicht zulässig. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, lässt sich vorab klären – wir prüfen das im Rahmen der Standortanalyse.

Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?

Typischerweise in diesen Schritten: Standort- und Geologieprüfung, Erstellung der Antragsunterlagen, Einreichung bei den Behörden, Bearbeitung mit eventuellen Auflagen, Erteilung – und erst danach die Bohrung. Das Verfahren dauert meist einige Wochen. Unser Tipp: früh starten, damit die Genehmigung nicht zum Zeitfresser wird.

Sie müssen sich nicht selbst durch die Behörden arbeiten: Wir unterstützen Sie bei der Genehmigungskoordination – von den Unterlagen bis zur Abstimmung mit Wasserbehörde und Bergamt. Mehr zu unserem Vorgehen auf der Seite Erdwärmebohrungen.

Häufige Fragen zur Genehmigung

Ist eine Erdwärmebohrung genehmigungspflichtig?

Ja. Erforderlich sind in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde sowie eine Bohranzeige beim Bergamt.

Wer erteilt die Genehmigung?

Die wasserrechtliche Erlaubnis die untere Wasserbehörde des Kreises/der Stadt; die Bohranzeige läuft über das Bergamt (in NRW die Bezirksregierung Arnsberg).

Wie lange dauert das Verfahren?

Meist einige Wochen – in Wasserschutzgebieten oder bei besonderer Geologie länger. Deshalb frühzeitig beginnen.

Übernimmt Frolov GmbH die Genehmigung?

Wir unterstützen Sie umfassend bei der Genehmigungskoordination und bringen die Erfahrung aus zahlreichen Projekten ein.

Genehmigung & Bohrung aus einer Hand

Wir prüfen Ihren Standort und begleiten Sie durch das Genehmigungsverfahren – sprechen Sie uns an.