Ratgeber

Genehmigung einer Erdwärmebohrung: das müssen Sie wissen

Bevor gebohrt wird, sind behördliche Genehmigungen einzuholen. Hier erfahren Sie, welche das sind, wer zuständig ist und wie der Ablauf aussieht.

Bohranlage der Frolov GmbH auf dem Bohrplatz

Ist eine Erdwärmebohrung genehmigungspflichtig?

Ja – jede Erdwärmebohrung ist anzeige- bzw. genehmigungspflichtig. Weil bei der Bohrung in den Untergrund und meist in grundwasserführende Schichten eingegriffen wird, greifen zwei Rechtsgebiete: das Wasserrecht und das Bergrecht. In der Regel sind daher zwei behördliche Schritte nötig – eine wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde, die den Grundwasserschutz prüft, und eine Bohranzeige beim Bergamt. Ohne diese Genehmigungen darf nicht gebohrt werden, und das Verfahren dauert meist einige Wochen – man sollte also früh damit beginnen. Selbst durch die Behörden arbeiten müssen Sie sich dabei nicht: Wir übernehmen die komplette Genehmigungskoordination, von den Antragsunterlagen bis zur Abstimmung mit Wasserbehörde und Bergamt.

Welche Genehmigungen werden benötigt?

In der Regel sind zwei behördliche Schritte erforderlich:

  • Wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde – sie prüft den Schutz des Grundwassers.
  • Bohranzeige beim Bergamt nach Lagerstättengesetz – die Bohrung wird angezeigt und dokumentiert.

Je nach Standort können weitere Punkte hinzukommen, etwa Auflagen in Wasser- oder Naturschutzgebieten sowie die Klärung der Grundstücks- und Wasserrechte.

Wer ist in NRW zuständig?

Die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt die untere Wasserbehörde des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Stadt. Die Bohranzeige läuft über das zuständige Bergamt – in Nordrhein-Westfalen die Abteilung Bergbau und Energie der Bezirksregierung Arnsberg.

Was gilt in Wasserschutzgebieten?

In ausgewiesenen Wasserschutzgebieten gelten strengere Anforderungen; in den engsten Schutzzonen sind Erdwärmebohrungen häufig nicht zulässig. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, lässt sich vorab klären – wir prüfen das im Rahmen der Standortanalyse.

Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?

Typischerweise in diesen Schritten: Standort- und Geologieprüfung, Erstellung der Antragsunterlagen, Einreichung bei den Behörden, Bearbeitung mit eventuellen Auflagen, Erteilung – und erst danach die Bohrung. Das Verfahren dauert meist einige Wochen. Unser Tipp: früh starten, damit die Genehmigung nicht zum Zeitfresser wird.

Sie müssen sich nicht selbst durch die Behörden arbeiten: Wir unterstützen Sie bei der Genehmigungskoordination – von den Unterlagen bis zur Abstimmung mit Wasserbehörde und Bergamt. Mehr zu unserem Vorgehen auf der Seite Erdwärmebohrungen.

Häufige Fragen zur Genehmigung

Ist eine Erdwärmebohrung genehmigungspflichtig?

Ja. Erforderlich sind in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde sowie eine Bohranzeige beim Bergamt.

Wer erteilt die Genehmigung?

Die wasserrechtliche Erlaubnis die untere Wasserbehörde des Kreises/der Stadt; die Bohranzeige läuft über das Bergamt (in NRW die Bezirksregierung Arnsberg).

Wie lange dauert das Verfahren?

Meist einige Wochen – in Wasserschutzgebieten oder bei besonderer Geologie länger. Deshalb frühzeitig beginnen.

Übernimmt Frolov GmbH die Genehmigung?

Wir unterstützen Sie umfassend bei der Genehmigungskoordination und bringen die Erfahrung aus zahlreichen Projekten ein.

Ist eine Erdwärmebohrung in einem Wasserschutzgebiet erlaubt?

Erdwärmebohrungen in Wasserschutzgebieten sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen, unterliegen aber je nach Schutzzone strengeren Auflagen bis hin zum Verbot in den Zonen I und II. Die zuständige untere Wasserbehörde entscheidet im Einzelfall anhand von Schutzzone, Geologie und Bohrverfahren. Eine frühzeitige Prüfung vor Planungsbeginn ist daher unverzichtbar.

Welchen Abstand muss eine Erdwärmesonde zum Nachbargrundstück einhalten?

Die meisten unteren Wasserbehörden in NRW verlangen einen Mindestabstand von 5 bis 10 Metern zur Grundstücksgrenze, um die gegenseitige thermische Beeinflussung benachbarter Sonden zu vermeiden; die genaue Vorgabe variiert je nach Kreis oder Stadt. Bei sehr kleinen Grundstücken prüfen wir im Rahmen der Standortanalyse alternative Sondenanordnungen.

Genehmigung & Bohrung aus einer Hand

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